Datensicherung und Datenschutz in der Cloud.

Weltweit wurden im letzten Jahr Cloud-Computing-Umsätze von umgerechnet 143 Milliarden Franken erzielt. Ein grosser Teil dieser Dienstleistungen hat mit der Auslagerung und Sicherung von Daten in der Cloud zu tun. Cloud-Anbieter wissen: Für Geschäftskunden hat die Sicherheit ihrer ausgelagerten Daten Priorität. Auch Compliance-Anforderungen müssen erfüllt werden; die neue Europäische Datenschutzverordnung wirkt sich auch in der Schweiz auf die Auslagerung von Daten aus.

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Mario Amodio
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mario.amodio@umb.ch

Kundeninformationen, Finanzdaten, Geschäftsleitungsprotokolle, Strategiepapiere und Mitarbeiterdaten sind äusserst wertvoll und müssen auch von Gesetzes wegen zumindest teilweise geschützt werden. Datenverlust ist keine Option für ein erfolgreiches Unternehmen. Datensicherung gehört deshalb genau wie Datenschutz zu den obersten Prioritäten der IT-Verantwortlichen. Es ist noch nicht allzu lange her, dass viele Unternehmen ihre wichtigen Daten auf Bändern speicherten und sie in einem Safe hinterlegten. Das ist heute nicht mehr notwendig: Es besteht die Option, einen zuverlässigen IT-Serviceprovider und Cloud-Anbieter zu nutzen, der Firmendaten und produktive Kundensysteme an einem externen Standort sichert.

 

Schutz vor Katastrophen und Kriminellen

Die Auslagerung der Datensicherung in die Cloud schützt nicht nur vor technischen Katastrophen und zerstörerischen Naturereignissen, sondern auch davor, Opfer von Cyber-Kriminellen zu werden, die es zum Beispiel darauf abgesehen haben per Erpressungstrojaner Systeme stillzulegen und Lösegeldzahlungen einzufordern.

Natürlich müssen mit einem professionellen Backup auch Compliance-Anforderungen erfüllt werden - was im Zeitalter der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung auch für KMU nicht immer einfach ist. Die neuen Regeln sind für die Schweiz relevant, weil sie für alle Unternehmen gelten, die in der EU Geschäfte machen und dafür persönliche Daten von EU-Kunden verarbeiten. Gerade wenn es um das Backup, die Archivierung und Disaster Recovery geht, wirkt sich die neue Verordnung sehr direkt aus. Zum Beispiel haben Kunden das Recht, dass ihre Daten entfernt werden, auch wenn sie zuvor einer Datenspeicherung zugestimmt haben. Ein solcher Antrag auf Löschung bedeutet, dass schlussendlich auch persönliche Informationen in der Cloud und in weiteren Aussenstellen, zum Beispiel Daten-Endlagern, entfernt werden müssen.

 

Geografische Trennung zur Vermeidung von Totalausfällen

UMB ist ein wichtiger Sourcing-Partner für zahlreiche namhafte Unternehmen und betreibt IT-Infrastrukturen für Kunden aus verschiedensten Branchen. Die Daten, die von UMB in diesem Zusammenhang verwaltet werden, sind, entsprechend der enormen Verantwortung, die damit einhergeht, abgesichert. Die geographisch getrennten UMB-Rechenzentren liefern eine hochperformante und hochredundante Infrastruktur-Plattform für die grösstmögliche Sicherheit der Kundendaten. Die Leistungsfähigkeit der Datacenter wird rund um die Uhr überwacht – und jederzeit transparent ausgewiesen. Nach Abschluss der Sicherung werden die Daten in ein UMB-Datacenter im Gotthardmassiv kopiert. Mit einem diskbasierten Speichersystem sind auch dort schnelle Zugriffszeiten gewährleistet, was die Compliance mit der Europäischen Datenschutzverordnung erleichtet.

UMB kann Sie generell bei der Einhaltung der DSGVO unterstützen, auch im Zusammenhang mit umfassenden Backup-Services. Unser Team kennt sich mit moderner Datenhaltung - Datensicherung, Archivierung, Datenschutz und Disaster Recovery - bestens aus.

Wenn auch Sie Ihr Backup- und Recovery-System überprüfen und erneuern oder mehr über Ihre Daten erfahren wollen: Wir können Ihnen dabei helfen. Kontaktieren Sie uns für zusätzliche Informationen.

 

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